Teil 2 heißt Fortsetzung…. und zum Schluss kommt immer das Happy End 🙂 Darauf habe ich mich bei dieser „Serie“ von vornherein verlassen. Zumal ich ja selber der Regisseur dieses Mehrakters bin.
In Teil 1 (hier noch mal zum Nachlesen 😉 ) ging es ja um das Vorhaben, den Einbürgerungstest zu bestehen.
Und die gute Nachricht! Tatataaaa… wir haben es geschafft.
Es folgt die „Beweislage“, weil man ja alles möglich nachweisen muss, um „Eingeborener“ (daher auch er Ausdruck „indfødsret“) zu werden.
Beweisstück 1: Der bestandene Einbürgerungstest, auf dänisch „Statsborgerskabsprøve“:
Puha, dafür mussten wir auch ein bisschen schwitzen. War ganz schön komisch, in unserem Alter noch mal zu einem Examen anzutreten. Und das Ganze wurde extrem ernst genommen. Mit genauer Passkontrolle, dem Einsammeln von Handys und genügend Abstand zwischen den Tischen… Schade, abgucken war wohl nicht ;-).
(Vor lauter „Angstschweiß“ wurden die Fotos gleich ganz unscharf)
Und nochmal der Tipp für alle, die das auch angehen wollen. Investiert in die 399 DKK, um Euch das Trainingsprogramm runterzuladen. Dadurch konnten wir die Prüfung echt entspannt und einfach gut vorbereitet angehen. Der nächste Test ist am 7. Juni 2016.
Beweisstück 2
hatten wir bereits vor zwei Monaten beantragt: Die unbegrenzte Aufenthaltsgenehmigung, die man dem Antrag auf die dänische Staatsbürgerschaft beilegen MUSS. Wir hatten, als wir 2006 kamen, erst einmal eine Aufenthaltsgenehmigung für fünf Jahre bekommen. Nach den fünf Jahren erkundigte ich mich telefonisch und es hieß, dass wir jetzt automatisch die „permanent opholdstilladelse“ haben. Aber falls wir das schriftlich haben wollten, müssten wir das beantragen. Auf Formulare hatte ich damals schlichtweg keine Lust und wir beließen es dabei.
Aber jetzt ist dieses Beweisstück von Nöten. Also mussten wir ALLE lange Antragsformulare ausfüllen, als Selbständige die Bilanzen der letzten fünf (!) Jahre beilegen und alle vier persönlich bei der „Statsforvaltning“ in Rønne antanzen. Und dann hieß es wieder warten. Gestern kam nach vielen Wochen der Brief, gutes Timing 🙂
Das Prozedere beginnt
So, die wichtigsten Dinge sind da. Nun geht es an die Antragsstellung. Dafür besuchte ich gestern die Polizeistation in Rønne, denn ich hatte gehört, dass es dort die Formulare geben sollte. Die nette Polizeibeamtin machte mich freundlich darauf aufmerksam, dass immer am 1. Dezember jeden Jahres eine sogenannte „Digitalisierungswelle“ das Land überschwemmt und nun können man die Formulare nur noch im Internet herunterladen.
Mehr sagte sie nicht und ich ging….
Zuhause bei meiner Freundin Cindy, die als Engländerin mit mir den Test gemacht hatte, suchten wir auf der Internetseite des Justizministeriums, die ich von der Polizei bekommen hatte. Und tatsächlich , da lag das 15-seitige Antragsformular.
Wir gingen Punkt für Punkt durch und stellten fest, dass uns doch noch was fehlte: Die Bestätigung der Kommune, dass wir uns „selbst versorgen“ (selvforsørgelse). Ok, das druckten wir sofort aus und ich lieferte das dann sofort beim „Borgerservice“ in Rønne ab. Dort sagte man mir, dass es bis zu drei Wochen dauern kann, bis wir das ausgefüllte Formular wieder bekämen.
(Das Foto zeigt eine Übersicht über die Dokumente, die man dem Antrag beilegen muss)
Die Kommune muss darin bestätigen, ob man soziale Leistungen im Laufe der letzten neun Jahre erhalten hat. Und wenn ja, in welchem Umfang. Was das genau für die Antragsstellung heißt, weiß ich nicht. Ich weiß nur von einem Freund, der allerdings aus einem Nicht EU-Land kommt, dass er den Antrag nur stellen konnte unter der Voraussetzung, dass er das gesamte Krankengeld, das er über einen gewissen Zeitraum erhalten hatte, zurückzahlen musste. Aber ob das für jeden und in jedem Fall gilt, kann ich nicht sagen.
Ach ja, das war jetzt auch ein neue Info für mich: In dem „Bedingungs-Katalog“ steht, dass man für den Antrag zur Dänischen Staatsbürgerschaft neun Jahre im Land gelebt haben muss.
Siehe mehr Infos hier!
So, ich mach mich dann jetzt mal dran, alles auszufüllen.
Dabei hilft mir die Checkliste:
Und sobald die Erklärung der Kommune im neuen Jahr gekommen ist, gehe ich mit dem ganzen Haufen dann DOCH NOCHMAL zur Polizei (denn es stellt sich heraus, dass die Polizei doch noch eine entscheidende Rolle spielte). Dort spreche ich dann mit einer Bettina, die für diese „Fälle“ zuständig ist. Die schaut dann, ob alle Formulare richtig ausgefüllt sind und nix fehlt. Dann lege ich 1200 DKK auf den Tisch und das Ganze wird an das Justizministerium geschickt. Dort wird dann entschieden, ob mein persönlicher Antrag mit in einen Gesetzesvorschlag aufgenommen wird, der dann dem Parlament zur Verabschiedung vorgelegt wird. Wann und wie oft das „Folketinget“ über die neuen „Dänen“ entscheidet, weiß ich noch nicht. Aber ich habe gehört, dass es bis zu einem Jahr dauern kann, bis man einen Bescheid bekommt.
Falls mein Antrag angenommen wird, bekomme ich dann irgendwann Post und von dem Tag an bin ich und die Kinder automatisch unter unseren“CPR-Nummern“ (Sozialversicherungsnummer) als Dänen registriert. Dann können wir hier zum Amt gehen und einen dänischen Pass beantragen. Ich freue mich drauf :-))
Hoffe, das war alles verständlich ;-).
Ich erhole mich jetzt mal von der Aufregung und läute so langsam die ruhige Weihnachtszeit ein. Das haben wir uns verdient :-)-
Alles Liebe ❤️
Eure Steffi
P.S. Und es kommt noch mindestens ein Teil.. und hoffentlich das Happy End :-)))
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Liebe Steffi,
das ist ja echt eine schwierige und langwierige Prozedur, aber du bist einen Schritt weiter … der Einbürgerungstest ist bestanden – HERZLICHEN GLÜCKWUNSCH an DICH/EUCH ;o) ;o) ;o)
Liebe Grüße
Roswitha
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Hej Birgit!
Det ved jeg ikke? Er det dig, som har arbejdet i Brugsen før? Ja, dejligt, at du kommer til mit lille fordrag 🙂 God jul !!!
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Til lykke med prøven. Det er da svært og stort arbejde at blive dansk statsborger. Måske skal jeg også.
Så glædelig jul, vi ses den 14. Januar. Så vi ikke hinanden idag i Brugsen?
Birgit
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Tak Sophie og god jul :-))
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Hej Steffi,
Tilykke til jeres bestået startsborgerprøve! Held og lykke med de andre ting.
Mange hilsener
Sophie
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